Glossar
Digitale-Dienste-Gesetz
Das DDG ist das deutsche Gesetz für digitale Dienste. Für Website-Betreiber ist es vor allem beim Impressum relevant, weil die allgemeine Anbieterkennzeichnung heute über § 5 DDG läuft und nicht mehr über das frühere Telemediengesetz.
Praxisbeispiele
Website
Wenn auf einer Website Name, Anschrift und Kontakt im Impressum leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar stehen, ist das ein typischer Anwendungsfall von § 5 DDG.
Verwandte Begriffe
Nächster Schritt
Wenn daraus ein Lern- oder Teamthema wird.
Begriffe sind ein guter Einstieg. Für Teams, Einrichtungen oder Kurse wird es oft dann hilfreich, das Thema gemeinsam zu sortieren und daraus ein passendes Format abzuleiten.
Weiter von hier: Im Wissens-Hub finden Sie den Überblick, in Aktuelles die laufenden Debatten und auf der Themenseite Medienkompetenz die größere Einordnung.